
Wer sich selbstständig machen will, zum Beispiel als Journalist, Online-Redakteur oder Web-Designer, wird um eine Kranken- und Sozialversicherung nicht herumkommen. Gerade für selbstständige Berufseinsteiger ist die Wahrscheinlichkeit hoch, kein geregeltes Einkommen zu haben. Wer kein geregeltes Einkommen hat und womöglich auch nicht viel Geld verdient, denkt über Vorsorge oft als letztes nach.
Durch die Künstlersozialversicherung (KSK) wird selbstständigen Publizisten und Künstlern ein ähnlicher Schutz wie einem Angestellten geboten. Konkret kann beispielsweise ein selbstständiger Online-Redakteur bei einem jährlichen Einkommen von 10.000 Euro mit der KSK ca. 1800,- Euro einsparen (vergleiche auch untenstehende Beispielrechnung). Die Beiträge zur KSK beinhalten auch einen Pflegeversicherungs- und einen Rentenversicherungsanteil. Zudem wird die Voraussetzung für eine „wirklich gute“ Altersvorsorge geschaffen. Es gibt Geld vom Staat dazu und zwar in Form von Zuschüssen im Rahmen der Riesterförderung.
Es ist nicht ganz leicht in die KSK aufgenommen zu werden. Das aufwendige Prozedere erfordert etwas Geduld. In Einzelfällen kann die Prüfung des Anspruchs einige Monate in Anspruch nehmen. Aber immerhin verfügt die KSK heute über 160.000 Mitglieder, die es auch geschafft haben. Also, nicht abschrecken lassen. Zwei zentrale Kriterien sind: Dass du einen detaillierten Nachweis über deine Auftraggeber (durch Kontoauszüge) liefern können musst und dass du nicht noch in einem anderen Arbeitsverhältnis angestellt sein darfst. Scheitern wird die Aufnahme zudem dann, wenn du unterhalb der Mindestgrenze von 3900,- Euro Arbeitseinkommen im Jahr bist, wenn du mehr als einen Beschäftigten in deinem Unternehmen angestellt hast und wenn du die Selbstständigkeit nur vorübergehend ausüben willst.
Eine Definition, wer im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Künstler ist und wer nicht, gibt es aber offiziell nicht.
Jeder Fall wird für sich geprüft. Laut Aussage eines Versicherungsvertreters der KSK, stehen die Chancen für Online-Redakteure aber gut. Die Tätigkeit sollte allerdings einen eindeutigen journalistischen oder gestalterischen Schwerpunkt haben.
Selbstständige zahlen für die Sozialversicherung (wie Arbeitnehmer) einen vom Einkommen abhängigen Betrag an die KSK. Die KSK erhöht diesen Betrag dann um die eingezahlte Summe. Dieser Betrag ist also vergleichbar mit dem Arbeitgeber-Anteil. Die Zuschüsse der KSK speisen sich aus zwei Quellen: Der Bund bezuschusst 40 Prozent und Unternehmen, die Leistungen von Selbstständigen nutzen, finanzieren weitere 60 Prozent in Form der „Künstlersozialabgabe“. Verlage, Museen, Konzertveranstalter, Theater und Presseagenturen, aber auch Industrieunternehmen, deren Marketingabteilung regelmäßig selbstständige Journalisten als Texter anstellt, zahlen die Künstlersozialabgabe.
Wichtig ist, dass die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung nicht in der Zuständigkeit der KSK liegt. Sie meldet Künstler und Publizisten lediglich bei den jeweiligen, gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, sowie beim Träger der Rentenversicherung an und leitet die Beiträge monatlich weiter.
Leistungen aus diesen Versicherungsverhältnissen, darunter fallen z.B. die Rente, das Kranken- sowie Pflegegeld, erbringen ausschließlich die BfA als Rentenversicherungträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.