Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz in Zeiten der Konvergenz

Auf dem Medienforum NRW trafen sich unter anderem auch Vertreter verschiedener Jugendschutz-Einrichtungen. Dabei ging es um die neuen Herausforderungen, die sich durch die Weiterentwicklung der neuen Medien ergeben haben. Anlass genug, sich einmal den derzeitigen Stand der Kontrolle durch diese Einrichtungen anzuschauen.

Eine Altersfreigabe, die für einen Film im Kino gilt, gilt auch für den gleichen Film in einem Video-On-Demand-Angebot – möchte man meinen. Doch beim Jugendschutz wird mehrfach hingeguckt. Die Aufsicht über und Prüfung von Inhalten teilt sich je nach Medienart auf. Für den Kino- und Filmbereich ist es die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), für den VOD-Bereich aber die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter). Kommt ein Film ins Fernsehen, so ist die FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) zuständig. Erstellt ein Anbieter zu einem Film oder einer Serie darüber hinaus auch ein Computerspiel, so kümmert sich die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) um die Einhaltung des Jugendschutzes. Das mag für den Laien kompliziert sein, ist aber ein ausdifferenziertes System und funktioniert in der Realität bisher gut.

Doch die Konvergenz der Medien schreitet mit großen Schritten voran und so ist im Internet - das einerseits kurze Videos, andererseits aber auch vollwertige TV-Programme übertragen kann - nicht mehr alles so klar wie noch vor einigen Jahren. Auch Browsergames, Spiele, die direkt im Browser angezeigt werden, unterscheiden sich von Titeln, die dem Kunden in einem Geschäft auf Datenträgern ausgehändigt werden. Zusätzlich zur fortschreitenden Konvergenz geht der Trend in Richtung der Vermischung von On- und Offline-Inhalten, beispielsweise im Falle von World of Warcraft: Das Spiel muss im Laden gekauft werden, wird jedoch über das Netz erst spielbar. Wer hat dann ein wachendes Auge auf all die verschiedenen Mischformate und auf das, was von findigen Amateuren noch so alles daraus entwickelt werden und für den jugendlichen Anwender gefährdend sein kann?

Bisher hat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der den Jugendschutz für alle Telemedien vorgibt, meist nur nachgeregelt, was die technologische Entwicklung vorgelegt und möglich gemacht hatte. Zukünftig müssen schnellere Prozesse greifen, muss die Vernetzung der Jugendschutzeinrichtungen auf individuell zusammengestellte Medienformen reagieren und diese einschätzen können. Zusätzlich zur schwierigen Einschätzung kommt zudem noch die zuverlässige technische Durchsetzung beispielsweise einer Altersbeschränkung.


Ein Bericht von Nicolai Helling

Impressum

Fachhochschule Köln – Institut für Informationswissenschaft
Lehrveranstaltung: "Redaktionelle Praxis", SoSe 2008
Studiengang: Online-Redakteur (Bachelor of Arts)
Redaktion:  Benjamin Sehring, Carolin Voss, Nicolai Helling, Daniel Schlicht, Jan-Philip Kempf, Marcelo Jaramillo Cox, Inga Laas, Luis Palma-Matos, Dominik Weber, Kathrin Köchner, Prof. Dr. Konrad Scherfer
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