
Damit man bei späteren Bewerbungen zeigen kann, wie gut man in einem Praktikum gearbeitet hat, gibt es das Arbeitszeugnis. Es ist nicht nur ein Nachweis dafür, was gemacht wurde, sondern auch wie.
Grundsätzlich sollte man sich ein Arbeitszeugnis nach dem Praktikum geben lassen, denn es ist für zukünftige Arbeitgeber die einzige Möglichkeit sich ein Bild von dem Bewerber zu verschaffen. Und laut Paragraf 109 der Gewerbeordnung steht es jedem Praktikanten zu.
Ein Arbeitszeugnis beginnt üblicherweise mit einer Beschreibung der Tätigkeiten und enthält die Dauer des Praktikums, die Aufgaben und den Verantwortungsbereich, falls es solch einen gab. Im Anschluss an diese Beschreibung wird näher auf die Leistungen und Kenntnisse eingegangen.
Häufig ist von Geheimcodes in Arbeitszeugnissen zu lesen und zu hören. Nur sind diese meist so geheim, dass viele Personalchefs sie nicht verstehen oder sie nicht nutzen. Außerdem sind sie laut Gewerbeverordnung verboten:
"Den Arbeitgebern ist es untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaut nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen."
Dennoch gibt es Stolpersteine, die zu beachten sind, wenn zum Beispiel etwas ausgelassen wird oder zu verhalten klingt. Wenn nur die Pünktlichkeit lobend hervorgehoben wird, dann stimmt meist etwas nicht. Es lohnt sich auf jeden Fall den Beurteiler zu fragen, warum etwas nicht erwähnt worden ist und ob er Probleme in der Arbeit sah.
Nicht selten bekommt man die Aufgabe selbst ein Arbeitszeugnis zu schreiben, das nur noch unterschrieben werden soll. Diese Chance sollte jeder nutzen. Am besten schreibt man viel und gut über die Arbeit beim Praktikum, aber nicht übertrieben. Es sollte nichts hinein, was nicht zutrifft. Falsche Bescheidenheit wäre aber genauso fehl am Platze.